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Gestalte mit uns die Pflege von morgen!

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Wertschätzung, Struktur und Herz – für deinen Platz in einem starken Team.

Alle Bennefits im Überblick

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Snackbar & Getränke

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Dienstplan 4 W im Voraus

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Nachhaltige & Soziale Unrernehmenskultur

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Fort- und Weiterbildungen

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Wertschätzung & echtes Teamgefühl

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Direkte Kommunikation & ein offenes Ohr bei der Leitung

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Keine Teildienste!

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5 Tage arbeiten / 2 Tage frei

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Faire Zuschläge & Prämien

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Dienstwagen zur Privaten Nutzung

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Leistungsbezogene Boni

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Vollzeit/Teilzeit/Minijob

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Digitale Arbeitsprozesse

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35 Std Woche / Festgehalt

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Überdurchschnittliches Gehalt

  • 26,97 €/h PFK

4.100,00 €

  • 19,73 €/h PHK

3.000,00 €

  • 15,78 €/h HWK

2.400,00 €

So findest Du uns:

Kostenloses Parken

E-Parkplätze in der Umgebung

1 Min bis zur nächsten Bushaltestelle

10 Min zur U-Bahn

(Mit dem Bus)

20 Min mit dem Fahrrad nach Köpenick

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35 Min zum Alexanderplatz

Starte jetzt bei Salutis Care durch:

  • Wer hat Anspruch auf Entlastungs- und Betreuungsleistungen?
    Alle Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) haben Anspruch auf monatlich 131,00 €, die speziell für Betreuung, Alltagshilfe und Entlastung genutzt werden können. Wir helfen Ihnen, diese Leistungen vollständig auszuschöpfen – ohne Mehraufwand für Sie.
  • Was kann ich mit dem Entlastungsbetrag machen?
    Der Betrag kann z. B. genutzt werden für: Spaziergänge & Gesellschaft Einkaufshilfe oder Begleitung zu Terminen Unterstützung im Alltag (z. B. Kochen, Haushalt, Vorlesen) Entlastung für pflegende Angehörige Wir stimmen die Betreuung ganz individuell auf Ihre Wünsche ab.
  • Kann ich auch mehr Betreuung buchen – über die 131 € hinaus?
    Ja – jederzeit! Unsere Privatleistungen sind flexibel zubuchbar – stundenweise oder regelmäßig. Ob als feste Betreuungsperson, täglicher Besuch oder als Extra für besondere Tage – Sie entscheiden, wir kümmern uns. 💡 Wichtig zu wissen: Wenn Sie Pflegegrad 2 oder höher haben, können auch Teile Ihres Pflegebudgets (Pflegesachleistungen) für zusätzliche Betreuungsleistungen verwendet werden – nicht nur für klassische Pflege. Wir beraten Sie gern, wie Sie die verschiedenen Budgets clever kombinieren und optimal ausschöpfen.
  • Wie läuft das ab – und wie schnell geht’s los?
    Ganz einfach: Sie kontaktieren uns – wir besprechen gemeinsam Ihre Wünsche, kümmern uns um die Abrechnung mit der Kasse oder machen ein individuelles Angebot für Privatleistungen. In der Regel starten wir schon innerhalb weniger Tage.
  • Wie erhalte ich einen Pflegegrad?
    Ein Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt. Danach erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), um den Bedarf festzustellen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt – kostenlos. Unser Team hilft beim Antrag und ist auf Wunsch bei der Begutachtung persönlich an Ihrer Seite. So sind Sie nicht allein. Sprechen Sie uns einfach an.
  • Ich weiß nicht, ob Pflege überhaupt nötig ist – was tun?
    Viele Menschen sind unsicher, ob der Zeitpunkt „schon“ gekommen ist. Unser Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig beraten. Denn Pflege beginnt nicht erst im Notfall. Ein kurzes Gespräch mit uns kann viel Klarheit bringen – kostenlos & unverbindlich.
  • Wie viel Pflegegeld steht mir zu?
    Bundesweit erhalten Sie je nach Pflegegrad monatliche Sachleistungen, Pflegegeld, Entlastungsbeträge und weitere Unterstützung. Die Höhe und Art der Leistungen richtet sich nach Ihrem Pflegegrad (1–5). Hier ein Überblick der wichtigsten Leistungen, die Sie bei einem anerkannten Pflegegrad in Anspruch nehmen können: ✅ Pflegegeld (wenn Angehörige Sie pflegen) → Wird an Sie ausgezahlt Pflegegrad 2: 349 € monatlich Pflegegrad 3: 599 € monatlich Pflegegrad 4: 800 € monatlich Pflegegrad 5: 990 € monatlich ✅ Pflegesachleistungen (wenn ein Pflegedienst Sie versorgt) → Rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab Pflegegrad 2: 796 € monatlich Pflegegrad 3: 1.497 € monatlich Pflegegrad 4: 1.859 € monatlich Pflegegrad 5: 2.299 € monatlich ✅ Betreuungs- und Entlastungsbetrag: 131 € monatlich (bei allen Pflegegraden – auch PG 1) → Kann für z. B. Einkäufe, Spaziergänge, Haushaltshilfe verwendet werden → Muss über einen Pflegedienst oder anerkannten Anbieter abgerechnet werden → Nicht verbrauchtes Budget kann angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden ✅ Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege → Wenn pflegende Angehörige krank oder im Urlaub sind → Bis zu 3.539 € pro Jahr in Kombination mit Kurzzeitpflege möglich → Salutis Care hilft bei der Organisation oder übernimmt die Pflege ✅ Beratungsbesuche (nach § 37.3 SGB XI) → Für Pflegegeldempfänger verpflichtend → Wir kommen zu Ihnen nach Hause und führen diese Beratungen durch → 100 % von der Pflegekasse bezahlt
  • Welche Leistungen bekomme ich mit meinem Pflegegrad – und wie nutze ich sie richtig?
    Viele Pflegebedürftige in Berlin nutzen nur einen Teil dessen, was ihnen zusteht – und verschenken dadurch monatlich mehrere Hundert Euro an Pflegeleistungen. Bei Salutis Care sorgen wir dafür, dass Ihr Pflegegrad komplett ausgeschöpft wird: ✅ Für pflegerische Versorgung (SGB XI) ✅ Für haushaltsnahe Hilfen ✅ Für Entlastungsleistungen (z. B. Einkauf, Begleitung, Haushalt) ✅ Für zusätzliche Ansprüche wie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Pflegehilfsmittel Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen sich um nichts kümmern. Gemeinsam prüfen wir, was Ihnen zusteht – und stellen sicher, dass jeder Cent Pflegebudget sinnvoll genutzt wird. Lassen Sie sich jetzt kostenlos beraten – wir helfen Ihnen dabei, das Maximum aus Ihrem Pflegegrad herauszuholen.
  • Kann ich als Angehöriger eingebunden werden?
    Unbedingt – und zwar so, wie es zu Ihrer Lebenssituation passt. Wir stimmen uns eng mit Angehörigen ab, beraten und zeigen Fördermöglichkeiten auf und entlasten, wo wir können. Pflege ist Teamarbeit – und wir sind das Team an Ihrer Seite.
  • Wer übernimmt die Kosten für Pflegeleistungen?
    Die Pflegekasse übernimmt Leistungen in Abhängigkeit des Pflegegrades. Medizinische Pflege zahlt die Krankenkasse – wenn sie vom Arzt verordnet ist. Wir kümmern uns um die Abrechnung und erklären Ihnen, was Sie wirklich selbst zahlen müssen – oft ist es viel weniger als gedacht.
  • Was passiert, wenn sich mein Zustand verschlechtert?
    Dann prüfen wir mit Ihnen, ob ein höherer Pflegegrad beantragt werden kann – und unterstützen Sie aktiv dabei. Wir bleiben an Ihrer Seite, auch wenn sich Ihre Situation verändert.
  • Wann besteht eine Pflegebedürftigkeit?
    Eine Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Einschränkungen für eine längere Zeit oder dauerhaft auf die Hilfe anderer angewiesen ist, um die Aktivitäten des täglichen Lebens durchzuführen. Dazu gehören unter anderem die Körperpflege, Ernährung, Mobilität, hauswirtschaftliche Versorgung sowie die Teilhabe am sozialen Leben.
  • Wie kann ich einen Pflegedienst beauftragen?
    Um Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen zu können, muss zunächst bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit vom Medizinischen Dienst (MD) festgestellt werden. Anschließend wird Ihnen ein Pflegegrad zugeteilt, der den Umfang der Leistungen bestimmt, auf die Sie Anspruch haben. Darüber hinaus können Sie auch ohne Pflegegrad Leistungen unseres Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Diese werden nicht von der Pflegeversicherung vergütet und müssen daher privat übernommen werden.
  • Welche Pflegegrade gibt es und was bedeuten sie?
    Pflegegrad 1 Leichte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
  • Welche Leistungen erbringen wir?
    Wir erbringen sogenannte Pflegesachleistungen im Rahmen der Grundpflege gemäß dem Sozialgesetzbuch XI. Darunter fallen elementare Leistungen wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Ausscheidung und Lagerung, die zur Bewältigung des Alltags einer pflegebedürftigen Person notwendig sind. Außerdem erbringen wir Leistungen im Rahmen der Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch V. Darunter fallen medizinische Maßnahmen und pflegerische Tätigkeiten, die vom Arzt für eine Behandlung und Therapie verordnet werden. Dazu gehören unter anderem das Verabreichen von Medikamenten, Wundversorgung, Injektionen, Verbandswechsel, Blutdruckmessung und ähnliche Aufgaben, die eine spezifische medizinische Fachkenntnis erfordern. Sie finden unsere Leistungen im Menü unter Versorge.
  • Wie ist die Erreichbarkeit des Pflegedienstes in Notfällen oder außerhalb der regulären Arbeitszeiten?
    Unser Büro ist während der regulären Arbeitszeiten von 9 bis 16 Uhr besetzt, um Ihre Anliegen entgegenzunehmen und Ihnen Unterstützung zu bieten. Darüber hinaus haben wir rund um die Uhr eine Bereitschaft im Hintergrund, um auf Notfälle oder dringende Anfragen außerhalb der Bürozeiten reagieren zu können. Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden liegen uns jederzeit am Herzen, und wir sind stets bemüht, Ihnen in jeder Situation angemessene Unterstützung zu bieten.
  • Wer hat Anspruch auf Entlastungs- und Betreuungsleistungen?
    Alle Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) haben Anspruch auf monatlich 131,00 €, die speziell für Betreuung, Alltagshilfe und Entlastung genutzt werden können. Wir helfen Ihnen, diese Leistungen vollständig auszuschöpfen – ohne Mehraufwand für Sie.
  • Was kann ich mit dem Entlastungsbetrag machen?
    Der Betrag kann z. B. genutzt werden für: Spaziergänge & Gesellschaft Einkaufshilfe oder Begleitung zu Terminen Unterstützung im Alltag (z. B. Kochen, Haushalt, Vorlesen) Entlastung für pflegende Angehörige Wir stimmen die Betreuung ganz individuell auf Ihre Wünsche ab.
  • Kann ich auch mehr Betreuung buchen – über die 131 € hinaus?
    Ja – jederzeit! Unsere Privatleistungen sind flexibel zubuchbar – stundenweise oder regelmäßig. Ob als feste Betreuungsperson, täglicher Besuch oder als Extra für besondere Tage – Sie entscheiden, wir kümmern uns. 💡 Wichtig zu wissen: Wenn Sie Pflegegrad 2 oder höher haben, können auch Teile Ihres Pflegebudgets (Pflegesachleistungen) für zusätzliche Betreuungsleistungen verwendet werden – nicht nur für klassische Pflege. Wir beraten Sie gern, wie Sie die verschiedenen Budgets clever kombinieren und optimal ausschöpfen.
  • Wie läuft das ab – und wie schnell geht’s los?
    Ganz einfach: Sie kontaktieren uns – wir besprechen gemeinsam Ihre Wünsche, kümmern uns um die Abrechnung mit der Kasse oder machen ein individuelles Angebot für Privatleistungen. In der Regel starten wir schon innerhalb weniger Tage.
  • Wie erhalte ich einen Pflegegrad?
    Ein Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt. Danach erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), um den Bedarf festzustellen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt – kostenlos. Unser Team hilft beim Antrag und ist auf Wunsch bei der Begutachtung persönlich an Ihrer Seite. So sind Sie nicht allein. Sprechen Sie uns einfach an.
  • Ich weiß nicht, ob Pflege überhaupt nötig ist – was tun?
    Viele Menschen sind unsicher, ob der Zeitpunkt „schon“ gekommen ist. Unser Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig beraten. Denn Pflege beginnt nicht erst im Notfall. Ein kurzes Gespräch mit uns kann viel Klarheit bringen – kostenlos & unverbindlich.
  • Wie viel Pflegegeld steht mir zu?
    Bundesweit erhalten Sie je nach Pflegegrad monatliche Sachleistungen, Pflegegeld, Entlastungsbeträge und weitere Unterstützung. Die Höhe und Art der Leistungen richtet sich nach Ihrem Pflegegrad (1–5). Hier ein Überblick der wichtigsten Leistungen, die Sie bei einem anerkannten Pflegegrad in Anspruch nehmen können: ✅ Pflegegeld (wenn Angehörige Sie pflegen) → Wird an Sie ausgezahlt Pflegegrad 2: 349 € monatlich Pflegegrad 3: 599 € monatlich Pflegegrad 4: 800 € monatlich Pflegegrad 5: 990 € monatlich ✅ Pflegesachleistungen (wenn ein Pflegedienst Sie versorgt) → Rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab Pflegegrad 2: 796 € monatlich Pflegegrad 3: 1.497 € monatlich Pflegegrad 4: 1.859 € monatlich Pflegegrad 5: 2.299 € monatlich ✅ Betreuungs- und Entlastungsbetrag: 131 € monatlich (bei allen Pflegegraden – auch PG 1) → Kann für z. B. Einkäufe, Spaziergänge, Haushaltshilfe verwendet werden → Muss über einen Pflegedienst oder anerkannten Anbieter abgerechnet werden → Nicht verbrauchtes Budget kann angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden ✅ Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege → Wenn pflegende Angehörige krank oder im Urlaub sind → Bis zu 3.539 € pro Jahr in Kombination mit Kurzzeitpflege möglich → Salutis Care hilft bei der Organisation oder übernimmt die Pflege ✅ Beratungsbesuche (nach § 37.3 SGB XI) → Für Pflegegeldempfänger verpflichtend → Wir kommen zu Ihnen nach Hause und führen diese Beratungen durch → 100 % von der Pflegekasse bezahlt
  • Welche Leistungen bekomme ich mit meinem Pflegegrad – und wie nutze ich sie richtig?
    Viele Pflegebedürftige in Berlin nutzen nur einen Teil dessen, was ihnen zusteht – und verschenken dadurch monatlich mehrere Hundert Euro an Pflegeleistungen. Bei Salutis Care sorgen wir dafür, dass Ihr Pflegegrad komplett ausgeschöpft wird: ✅ Für pflegerische Versorgung (SGB XI) ✅ Für haushaltsnahe Hilfen ✅ Für Entlastungsleistungen (z. B. Einkauf, Begleitung, Haushalt) ✅ Für zusätzliche Ansprüche wie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Pflegehilfsmittel Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen sich um nichts kümmern. Gemeinsam prüfen wir, was Ihnen zusteht – und stellen sicher, dass jeder Cent Pflegebudget sinnvoll genutzt wird. Lassen Sie sich jetzt kostenlos beraten – wir helfen Ihnen dabei, das Maximum aus Ihrem Pflegegrad herauszuholen.
  • Kann ich als Angehöriger eingebunden werden?
    Unbedingt – und zwar so, wie es zu Ihrer Lebenssituation passt. Wir stimmen uns eng mit Angehörigen ab, beraten und zeigen Fördermöglichkeiten auf und entlasten, wo wir können. Pflege ist Teamarbeit – und wir sind das Team an Ihrer Seite.
  • Wer übernimmt die Kosten für Pflegeleistungen?
    Die Pflegekasse übernimmt Leistungen in Abhängigkeit des Pflegegrades. Medizinische Pflege zahlt die Krankenkasse – wenn sie vom Arzt verordnet ist. Wir kümmern uns um die Abrechnung und erklären Ihnen, was Sie wirklich selbst zahlen müssen – oft ist es viel weniger als gedacht.
  • Was passiert, wenn sich mein Zustand verschlechtert?
    Dann prüfen wir mit Ihnen, ob ein höherer Pflegegrad beantragt werden kann – und unterstützen Sie aktiv dabei. Wir bleiben an Ihrer Seite, auch wenn sich Ihre Situation verändert.
  • Wann besteht eine Pflegebedürftigkeit?
    Eine Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Einschränkungen für eine längere Zeit oder dauerhaft auf die Hilfe anderer angewiesen ist, um die Aktivitäten des täglichen Lebens durchzuführen. Dazu gehören unter anderem die Körperpflege, Ernährung, Mobilität, hauswirtschaftliche Versorgung sowie die Teilhabe am sozialen Leben.
  • Wie kann ich einen Pflegedienst beauftragen?
    Um Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen zu können, muss zunächst bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit vom Medizinischen Dienst (MD) festgestellt werden. Anschließend wird Ihnen ein Pflegegrad zugeteilt, der den Umfang der Leistungen bestimmt, auf die Sie Anspruch haben. Darüber hinaus können Sie auch ohne Pflegegrad Leistungen unseres Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Diese werden nicht von der Pflegeversicherung vergütet und müssen daher privat übernommen werden.
  • Welche Pflegegrade gibt es und was bedeuten sie?
    Pflegegrad 1 Leichte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
  • Welche Leistungen erbringen wir?
    Wir erbringen sogenannte Pflegesachleistungen im Rahmen der Grundpflege gemäß dem Sozialgesetzbuch XI. Darunter fallen elementare Leistungen wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Ausscheidung und Lagerung, die zur Bewältigung des Alltags einer pflegebedürftigen Person notwendig sind. Außerdem erbringen wir Leistungen im Rahmen der Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch V. Darunter fallen medizinische Maßnahmen und pflegerische Tätigkeiten, die vom Arzt für eine Behandlung und Therapie verordnet werden. Dazu gehören unter anderem das Verabreichen von Medikamenten, Wundversorgung, Injektionen, Verbandswechsel, Blutdruckmessung und ähnliche Aufgaben, die eine spezifische medizinische Fachkenntnis erfordern. Sie finden unsere Leistungen im Menü unter Versorge.
  • Wie ist die Erreichbarkeit des Pflegedienstes in Notfällen oder außerhalb der regulären Arbeitszeiten?
    Unser Büro ist während der regulären Arbeitszeiten von 9 bis 16 Uhr besetzt, um Ihre Anliegen entgegenzunehmen und Ihnen Unterstützung zu bieten. Darüber hinaus haben wir rund um die Uhr eine Bereitschaft im Hintergrund, um auf Notfälle oder dringende Anfragen außerhalb der Bürozeiten reagieren zu können. Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden liegen uns jederzeit am Herzen, und wir sind stets bemüht, Ihnen in jeder Situation angemessene Unterstützung zu bieten.
  • Wer hat Anspruch auf Entlastungs- und Betreuungsleistungen?
    Alle Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) haben Anspruch auf monatlich 131,00 €, die speziell für Betreuung, Alltagshilfe und Entlastung genutzt werden können. Wir helfen Ihnen, diese Leistungen vollständig auszuschöpfen – ohne Mehraufwand für Sie.
  • Was kann ich mit dem Entlastungsbetrag machen?
    Der Betrag kann z. B. genutzt werden für: Spaziergänge & Gesellschaft Einkaufshilfe oder Begleitung zu Terminen Unterstützung im Alltag (z. B. Kochen, Haushalt, Vorlesen) Entlastung für pflegende Angehörige Wir stimmen die Betreuung ganz individuell auf Ihre Wünsche ab.
  • Kann ich auch mehr Betreuung buchen – über die 131 € hinaus?
    Ja – jederzeit! Unsere Privatleistungen sind flexibel zubuchbar – stundenweise oder regelmäßig. Ob als feste Betreuungsperson, täglicher Besuch oder als Extra für besondere Tage – Sie entscheiden, wir kümmern uns. 💡 Wichtig zu wissen: Wenn Sie Pflegegrad 2 oder höher haben, können auch Teile Ihres Pflegebudgets (Pflegesachleistungen) für zusätzliche Betreuungsleistungen verwendet werden – nicht nur für klassische Pflege. Wir beraten Sie gern, wie Sie die verschiedenen Budgets clever kombinieren und optimal ausschöpfen.
  • Wie läuft das ab – und wie schnell geht’s los?
    Ganz einfach: Sie kontaktieren uns – wir besprechen gemeinsam Ihre Wünsche, kümmern uns um die Abrechnung mit der Kasse oder machen ein individuelles Angebot für Privatleistungen. In der Regel starten wir schon innerhalb weniger Tage.
  • Wie erhalte ich einen Pflegegrad?
    Ein Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt. Danach erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), um den Bedarf festzustellen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt – kostenlos. Unser Team hilft beim Antrag und ist auf Wunsch bei der Begutachtung persönlich an Ihrer Seite. So sind Sie nicht allein. Sprechen Sie uns einfach an.
  • Ich weiß nicht, ob Pflege überhaupt nötig ist – was tun?
    Viele Menschen sind unsicher, ob der Zeitpunkt „schon“ gekommen ist. Unser Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig beraten. Denn Pflege beginnt nicht erst im Notfall. Ein kurzes Gespräch mit uns kann viel Klarheit bringen – kostenlos & unverbindlich.
  • Wie viel Pflegegeld steht mir zu?
    Bundesweit erhalten Sie je nach Pflegegrad monatliche Sachleistungen, Pflegegeld, Entlastungsbeträge und weitere Unterstützung. Die Höhe und Art der Leistungen richtet sich nach Ihrem Pflegegrad (1–5). Hier ein Überblick der wichtigsten Leistungen, die Sie bei einem anerkannten Pflegegrad in Anspruch nehmen können: ✅ Pflegegeld (wenn Angehörige Sie pflegen) → Wird an Sie ausgezahlt Pflegegrad 2: 349 € monatlich Pflegegrad 3: 599 € monatlich Pflegegrad 4: 800 € monatlich Pflegegrad 5: 990 € monatlich ✅ Pflegesachleistungen (wenn ein Pflegedienst Sie versorgt) → Rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab Pflegegrad 2: 796 € monatlich Pflegegrad 3: 1.497 € monatlich Pflegegrad 4: 1.859 € monatlich Pflegegrad 5: 2.299 € monatlich ✅ Betreuungs- und Entlastungsbetrag: 131 € monatlich (bei allen Pflegegraden – auch PG 1) → Kann für z. B. Einkäufe, Spaziergänge, Haushaltshilfe verwendet werden → Muss über einen Pflegedienst oder anerkannten Anbieter abgerechnet werden → Nicht verbrauchtes Budget kann angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden ✅ Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege → Wenn pflegende Angehörige krank oder im Urlaub sind → Bis zu 3.539 € pro Jahr in Kombination mit Kurzzeitpflege möglich → Salutis Care hilft bei der Organisation oder übernimmt die Pflege ✅ Beratungsbesuche (nach § 37.3 SGB XI) → Für Pflegegeldempfänger verpflichtend → Wir kommen zu Ihnen nach Hause und führen diese Beratungen durch → 100 % von der Pflegekasse bezahlt
  • Welche Leistungen bekomme ich mit meinem Pflegegrad – und wie nutze ich sie richtig?
    Viele Pflegebedürftige in Berlin nutzen nur einen Teil dessen, was ihnen zusteht – und verschenken dadurch monatlich mehrere Hundert Euro an Pflegeleistungen. Bei Salutis Care sorgen wir dafür, dass Ihr Pflegegrad komplett ausgeschöpft wird: ✅ Für pflegerische Versorgung (SGB XI) ✅ Für haushaltsnahe Hilfen ✅ Für Entlastungsleistungen (z. B. Einkauf, Begleitung, Haushalt) ✅ Für zusätzliche Ansprüche wie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Pflegehilfsmittel Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen sich um nichts kümmern. Gemeinsam prüfen wir, was Ihnen zusteht – und stellen sicher, dass jeder Cent Pflegebudget sinnvoll genutzt wird. Lassen Sie sich jetzt kostenlos beraten – wir helfen Ihnen dabei, das Maximum aus Ihrem Pflegegrad herauszuholen.
  • Kann ich als Angehöriger eingebunden werden?
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  • Wer übernimmt die Kosten für Pflegeleistungen?
    Die Pflegekasse übernimmt Leistungen in Abhängigkeit des Pflegegrades. Medizinische Pflege zahlt die Krankenkasse – wenn sie vom Arzt verordnet ist. Wir kümmern uns um die Abrechnung und erklären Ihnen, was Sie wirklich selbst zahlen müssen – oft ist es viel weniger als gedacht.
  • Was passiert, wenn sich mein Zustand verschlechtert?
    Dann prüfen wir mit Ihnen, ob ein höherer Pflegegrad beantragt werden kann – und unterstützen Sie aktiv dabei. Wir bleiben an Ihrer Seite, auch wenn sich Ihre Situation verändert.
  • Wann besteht eine Pflegebedürftigkeit?
    Eine Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Einschränkungen für eine längere Zeit oder dauerhaft auf die Hilfe anderer angewiesen ist, um die Aktivitäten des täglichen Lebens durchzuführen. Dazu gehören unter anderem die Körperpflege, Ernährung, Mobilität, hauswirtschaftliche Versorgung sowie die Teilhabe am sozialen Leben.
  • Wie kann ich einen Pflegedienst beauftragen?
    Um Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen zu können, muss zunächst bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit vom Medizinischen Dienst (MD) festgestellt werden. Anschließend wird Ihnen ein Pflegegrad zugeteilt, der den Umfang der Leistungen bestimmt, auf die Sie Anspruch haben. Darüber hinaus können Sie auch ohne Pflegegrad Leistungen unseres Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Diese werden nicht von der Pflegeversicherung vergütet und müssen daher privat übernommen werden.
  • Welche Pflegegrade gibt es und was bedeuten sie?
    Pflegegrad 1 Leichte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
  • Welche Leistungen erbringen wir?
    Wir erbringen sogenannte Pflegesachleistungen im Rahmen der Grundpflege gemäß dem Sozialgesetzbuch XI. Darunter fallen elementare Leistungen wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Ausscheidung und Lagerung, die zur Bewältigung des Alltags einer pflegebedürftigen Person notwendig sind. Außerdem erbringen wir Leistungen im Rahmen der Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch V. Darunter fallen medizinische Maßnahmen und pflegerische Tätigkeiten, die vom Arzt für eine Behandlung und Therapie verordnet werden. Dazu gehören unter anderem das Verabreichen von Medikamenten, Wundversorgung, Injektionen, Verbandswechsel, Blutdruckmessung und ähnliche Aufgaben, die eine spezifische medizinische Fachkenntnis erfordern. Sie finden unsere Leistungen im Menü unter Versorge.
  • Wie ist die Erreichbarkeit des Pflegedienstes in Notfällen oder außerhalb der regulären Arbeitszeiten?
    Unser Büro ist während der regulären Arbeitszeiten von 9 bis 16 Uhr besetzt, um Ihre Anliegen entgegenzunehmen und Ihnen Unterstützung zu bieten. Darüber hinaus haben wir rund um die Uhr eine Bereitschaft im Hintergrund, um auf Notfälle oder dringende Anfragen außerhalb der Bürozeiten reagieren zu können. Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden liegen uns jederzeit am Herzen, und wir sind stets bemüht, Ihnen in jeder Situation angemessene Unterstützung zu bieten.

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